Komparse werden bei wanted
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Wir vermitteln Komparsen hauptsächlich in Berlin und Umgebung und im Großraum Leipzig.
Um als Komparse bei uns aufgenommen zu werden, klicken Sie auf NEU-REGISTRIERUNG
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Komparsenjobs bekommen
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Nachdem Sie als Komparse in unsere Agentur aufgenommen wurden, wollen Sie nun vermutlich auch hin und wieder für Dreharbeiten gebucht werden.
Dazu müssen wir natürlich in der Lage sein, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. Deswegen sollten Sie dafür sorgen, dass wir immer wissen, wie wir Sie vorzugsweise per e-Mail und Handy erreichen können.
Außerdem sollten Sie Ihren Kalender (Jobliste) in Ihrem Profil immer aktuell halten. Wir fragen in aller Regel immer zuerst die Komparsen an, die sich in Ihrem Kalender als "verfügbar" eingetragen haben.
Wenn Sie gebucht werden, halten Sie sich immer den ganzen Tag frei! Können Sie aus wichtigen Gründen nicht zu einem gebuchten Drehtermin erscheinen, sollten Sie uns bitte unbedingt so rechtzeitig wie möglich absagen!
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Der Kalender (Jobliste)
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Sie müssen nicht zu Hause neben dem Telefon sitzen und warten, bis wir Sie anrufen, um Ihnen einen Komparsenjob anzubieten. Sie haben jederzeit selbst die Möglichkeit uns mitzuteilen, dass Sie Zeit haben, einen Einsatz wahrzunehmen.
Der "Kalender" in Ihrem Profil ist eine Verfügbarkeitsliste, in der Sie eintragen, an welchen Tagen Sie für Dreharbeiten zur Verfügung stehen. Bitte geben Sie nur die Tage an, an den Sie wirklich verfügbar sind und streichen Sie auch einmal angegebene Tage wieder von der Liste, falls sich an ihrer Verfügbarkeit etwas geändert hat!
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Die Arbeit als Komparse
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Sie sind nun bei uns registriert und warten gespannt auf ihren ersten Auftrag. Auf den folgenden Seiten finden Sie wichtige Informationen, die immer wiederkehrende Fragen und Probleme im Vorfeld lösen können. Nehmen Sie sich die Zeit, diese Seiten aufmerksam zu lesen. Sie helfen Ihnen dabei, unliebsamen Überraschungen vorzubeugen. Wir hoffen auf viele interessante Einsätze für Sie!
Weitere Infos zum Thema Kinder & Jugendschutz bei wanted:
Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen, LAGetSi-Info:
Die gesetzlichen Bestimmungen finden sie auf der Homepage des Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
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Vermittlung
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Zumeist können wir Sie als Komparse nur einmal pro Fernseh- oder Kinofilm einsetzen. Für Fernsehserien gilt es einen Zeitraum von ca. 3 bis 4 Wochen zwischen Ihren Einsätzen einzuhalten. Haben Sie bitte Verständnis, falls wir Sie nicht regelmäßig einsetzen können.
Jede Produktion hat spezielle Anforderungen und Vorgaben an die wir gebunden sind und jeder Film verlangt andere Typen. Wir rufen Sie je nach Bedarf an um Ihnen Einsätze anzubieten.
In der Regel erhalten wir die Informationen über Drehort und Drehbeginn abends am Tag vor Ihrem Einsatz. Wir werden Sie eventuell spät, aber rechtzeitig über alle notwendigen Einzelheiten informieren. Wenn Ihr Einsatz auf einen Montag fällt, kann es durchaus sein, dass wir Sie erst Sonntag abend informieren können. Wir melden uns in jedem Fall!
Sie sollten unbedingt über ein Handy oder einen Anrufbeantworter verfügen. Ohne die Möglichkeit, Sie telefonisch zu erreichen, können wir Sie nicht in unsere Agentur aufnehmen.
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Drehzeit
Im Normalfall treffen wir keine konkreten Aussagen über die Dauer eines Komparseneinsatzes. Wir sind nicht der Arbeitgeber und können die Dreharbeiten vor Ort nicht beinflussen.
Jede Buchung gilt mindestens für 4-7 Stunden (je nach Produktion) plus Mittagspause! Nach Ablauf dieser Zeit werden Überstunden bezahlt.
Oftmals dauern die Drehs länger als die genannten Stunden und wir bitten Sie, sich immer entsprechend darauf einzustellen.
Kurze Drehs gibt es, sind aber keine Regel und man kann keinesfalls mit einer kürzeren Drehzeit kalkulieren.
Bei einer Buchung hat der Dreh immer Vorrang vor anderen Terminen, andernfalls sollten Sie den Einsatz von vorneherein nicht annehmen.
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Pünktlichkeit
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Ihr pünktliches Erscheinen am Set ist eine absolute Voraussetzung für Ihre Buchung!
Unpünktlichkeit ist für die Arbeit am Set kein verzeihlicher Fehler!
Sie kann die Kürzung Ihrer Gage oder sogar die Absage Ihres Einsatzes ohne Gagenzahlung zur Folge haben.
Filmaufnahmen erfordern eine komplexe Organisation und sind eine kostspielige Angelegenheit. Wenn wegen unpünktlicher oder fehlender Komparsen nicht gedreht werden kann, verliert das Produktionsteam wertvolle Zeit und die Produktionskosten schnellen in die Höhe.
Wir können Unpünktlichkeit keinesfalls akzeptieren und Sie gefährden damit ihre weitere Vermittlung!
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Die Komparsengage aufbessern
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Das Mindestlohngesetz (MiLoG ) vom 11.08.2014 regelt, das jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber hat. Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 01.01.2024 brutto € 12,41 je Zeitstunde. Dies gilt auch für die Arbeitsentgelte der Komparsen. Die übliche Komparsengage liegt in der Regel zwischen 50 Euro ( 4 Stunden ) und 125/130 Euro ( 10 Stunden ) brutto pro Drehtag. Mit ein wenig Glück kann man seine Komparsengage durch diverse Zulagen aufbessern.
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Genaue Angaben auf der Setcard führen zu besserer Vermittlungschancen. Menschen mit besonderen Berufen oder Fähigkeiten werden hin und wieder für spezielle Komparseneinsätze gesucht und erhalten normaler Weise eine Spielzulage.
Wenn Sie schon eine Weile als Komparse gearbeitet haben und die Gelegenheit hatten, ihr Talent zu zeigen, kann es passieren, dass Sie hin und wieder als Komparse mit Text oder für kleinere Nebenrollen gebucht werden. Dafür wird manchmal eine Spielzulage gezahlt.
Wenn Sie besondere Garderobe oder Requisiten besitzen, sollten Sie auch dies auf ihrer Setcard eintragen. Auch Haustiere fallen unter diese Rubrik. Wenn Produktionen diese Dinge anfragen, wird dafür meist eine Kostümzulage gezahlt.
Komparsen mit Auto, Boot, Motorrad oder anderen Fahrzeugen werden immer wieder angefragt und erhalten eine Ausstattungszulage. Wenn der Drehort weit außerhalb liegt und nur schlecht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist, können Sie sich als Anbieter einer Fahrgemeinschaft ebenfalls eine Zulage verdienen. Vermerken Sie auf ihrer Setcard bitte auch, ob Sie einen Führerschein besitzen.
Lange Drehtage können ermüdend sein. Trotzdem haben Nachtdrehs und große Filmsets auch einen besonderen Reiz. Nach der Mindestbuchungszeit werden Überstunden bezahlt und zwischen 22 und 6 Uhr eine Nachtzulage.
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Kinder und Jugendliche
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Alle Personen unter 16 Jahren bzw. unter 18 Jahren, die Ihre 10 Pflichtschuljahre noch nicht absolviert haben, stehen unter dem besonderen Schutz gesetzlicher Regelungen.
Um bei Film, Theater, Fernsehen oder sonstigen Veranstaltungen mitmachen zu können, müssen vor Drehbeginn diverse Genehmigungen und Bestätigungen eingeholt werden.
Link zum Landesamt für Arbeitsschutz.
Laut Gesetz gilt:
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Kinder unter 3 Jahren:
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Eine Beschäftigung von Kindern unter 3 Jahren ist grundsätzlich verboten. (Jugendarbeitsschutzgesetz-JArbSchG)
Kinder von 3 bis 6 Jahren:
Die Beschäftigung bis zu 2 Std. täglich in der Zeit von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr ist möglich aber es ist eine behördliche Genehmigung erforderlich.
D. h.: Die Einverständniserklärung von Eltern, Schule, Jugendamt und Arzt muss vorliegen.
Kinder von 6 Jahren bis zur Beendigung der Vollzeitschulpflicht (10jährig):
Es ist eine behördliche Genehmigung erforderlich und eine Beschäftigungszeit bis zu 3 Std. täglich in der Zeit von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr möglich.
Im Allgemeinen gilt, dass Kinder und Jugendliche, die unter 18 Jahre alt sind und ihre 10 Pflichtschuljahre noch nicht absolviert haben, eine Drehgenehmigung benötigen, die von der Produkion an das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (Lagetsi) geschickt werden muß, bevor diese Kinder bzw. Jugendlichen an einem Dreh teilnehmen sollen.
Diese Genehmigung beinhaltet Stempel bzw./ und jeweilige Unterschriften der Erziehungsberechtigten, des Arztes, der Schule und des Jugendamtes.
Wir benötigen eine Kopie, da wir dieses Dokument vor dem Einsatz als Komparse an die entsprechenden Produktionen senden müssen.
Für Jugendliche unter 18 Jahren, die bereits ihre 10 Pflichtschuljahre absolviert haben ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern erforderlich.